Fakultät VII - Wirtschaft und Management
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Herzlich Willkommen in den Masterstudiengängen Economics

News

Informationen, Ankündigungen und aktuelle Themen rund um Ihren Studiengang und um die Fakultät.

Facts

Bewerbung:siehe FAQ (unten)
Zulassung:Wintersemester
Zulassungsbeschränkung:ja
Regelstudienzeit:4 Semester
Leistungspunkte (LP):120 (= 120 ECTS)
Abschluss:Master of Science (M. Sc.)

Für Studieninteressierte:
Hier ist ein zentraler Überblick über den Studiengang "Industrial Economics" mit wertvollen Hinweisen und weiteren Links. 

Kontakt

Studienfachberatung NaMa, VWL, MInE

help@wm.tu-berlin.de

+49 30 314 77078

Raum H 3136

Studiengangsstruktur

Struktur "Economics and Sustainability" (EaS) (bitte aufklappen)

Struktur "Industrial Economics" (MInE)

Der Masterstudiengang Industrial Economics (MInE) ist konsekutiv. Die vier Pflichtmodule finden jeweils auf Englisch statt. Der Wahlpflichtbereich bietet sowohl Module auf Englisch als auch auf Deutsch. Die Masterarbeit kann in beiden Sprachen verfasst werden. So ist es möglich, den gesamten Masterstudiengang MInE komplett auf Englisch zu absolvieren. 

Studien-/Prüfungsordnung

EaS StuPO 2024

Die studiengangspezifische Studien- und Prüfungsordnungen (StuPO) enthält z. B. Aufbau und Gliederung des Studiengangs sowie Regelungen zur Abschlussarbeit.
EaS StuPO 2024: gültig für Immatrikulationen ab WiSe 2024/25

MInE StuPO 2018

Die studiengangspezifische Studien- und Prüfungsordnungen (StuPO) enthält z. B. Aufbau und Gliederung des Studiengangs sowie Regelungen zur Abschlussarbeit.
StuPO 2018: gültig für Immatrikulationen ab WiSe 2018/19

AllgStuPO

Die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin (AllgStuPO) enthält Regelungen, die für alle Studiengänge übergreifend gelten, z. B. Regelungen zu Rückmeldung, Teilzeitstudium, Beurlaubung, Exmatrikulation sowie Prüfungen.

Wechsel zu EaS

Was muss man tun, um in die neue StuPO zu wechseln?

Im WS 2024/25 tritt die neue Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Economics and Sustainability (EaS) in Kraft. Alle Studierenden der StuPO Industrial Economics können sich verbindlich entscheiden ob sie wechseln wollen.

Für mehr Informationen lesen Sie bitte die neue Studien- und Prüfungsordnung oder wenden sich direkt an die Studienfachberatung
Wenn Sie Industrial Economics studieren und in die neue Studienordnung EaS wechseln wollen, reichen Sie hierfür bitte einfach dieses von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular beim Geschäftszimmer der Prüfungsausschüsse ein (per Mail, persönlich während der Sprechstunde oder per Post). Achtung: Sollten mehrere Module in andere Bereiche umgebucht werden, ist eine Leistungsübersicht beizulegen, in der Sie nachvollziehbar bei den betreffenden Modulen notieren, in welchen Bereich diese umgebucht werden sollen. 

Prüfungsamt

Das für Sie zuständige Prüfungsamt finden Sie hier: Referat Prüfungen > Team 5

Praktikum (EaS)

Wie erbringe ich mein Praktikum?

Es gibt die Möglichkeit sich ein Praktikum über 8 Wochen (12 LP) anrechnen zu lassen. Das Praktikum wird im Bereich „Freie Wahl“ verbucht. Es ist kein Pflichtpraktikum und muss daher nicht erbracht werden!

1. Suchen Sie sich einen Praktikumsplatz in einem entsprechenden Berufsfeld. Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Praktikum bietet Ihnen die Studienfachberatung oder auch diese Informationseite des Career Services der TU.

2. Bitte klären Sie vor Antritt des Praktikums mit uns, ob das von Ihnen gewählte Praktikum anerkannt wird. Hierfür müssen Sie VOR Beginn des Praktikums diesen, vom Praktikumsgeber ausgefüllten und unterschriebenen, schriftlichen Nachweis per Mail einreichen an pruefungsausschuss[at]wm.tu-berlin.de. 

3. Lassen Sie sich nach Beendigung des Praktikums vom Praktikumsgeber das Praktikum bestätigen. Hierfür nutzen Sie bitte vorzugsweise dieses Formular: Praktikumsbestätigung 

4. Fertigen Sie nach Abschluss des Praktikums einen ca. 5seitigen Praktikumsbericht an. Hinweise zum Praktikumsbericht finden Sie hier.

5. Übersenden Sie alle Unterlagen (Praktikumsbestätigung und -bericht) per Mail an pruefungsausschuss[at]wm.tu-berlin.de.

6. Nach erfolgreicher Absolvierung des Praktikums und Eingang aller Unterlagen bei uns, werden die 12 bzw. 18 LP für im Bereich der freien Wahl automatisch verbucht. Sie erhalten dazu in der Regel keine Rückmeldung von uns.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Die Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie hier.

Praktikumsrichtlinien

Die nachfolgenden Praktikumsrichtlinien gelten für den Masterstudiengang "Economics and Sustainability" 
– gültig ab StuPO 2024 –

Welche Unterlagen und Formulare benötigt werden, um das Praktikum verbuchen zu lassen, finden Sie oben im Abschnitt "Wie erbringe ich mein Praktikum?"
Alle Fragen vorab und/oder während des Praktikums können Sie an help@wm.tu-berlin.de oder an pruefungsausschuss@wm.tu-berlin.de stellen.

Ziel des Praktikums

Studierende des Bachelorstudiengangs „Economics and Sustainability“ können entsprechend der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) eine berufspraktische Ausbildung (Praktikum) erbringen. Für das Praktikum werden 12 Leistungspunkte (LP) vergeben.

Die Studierenden sollen durch das Praktikum Kontakte zu Unternehmen bzw. Organisationen knüpfen sowie Praxiserfahrungen sammeln. Darüber hinaus soll das Praktikum die Studierenden mit ihrer zukünftigen Berufssituation sowie mit den technischen, ökonomischen und sozialen Bedingungen von Betrieben vertraut machen. Die Studierenden haben in dieser Zeit außerdem die Gelegenheit, Denk- und Verhaltensweisen sowie Strukturen in einem Unternehme bzw. einer Organisation kennenzulernen. Ziel des Praktikums ist es ferner, im Studium erworbenes konzeptionelles Wissen im Rahmen der Tätigkeit praktisch umzusetzen.

Einbettung des Praktikums in den Studienverlauf

Um vom Erfahrungshintergrund aus dem Studium im Praktikum profitieren zu können, wird empfohlen, das Praktikum frühestens nach dem 1. Fachsemester durchzuführen. Die Durchführung des Praktikums wird für die vorlesungsfreie Zeit empfohlen.

Studierende sind auch während des Praktikums weiterhin Studierende der TU Berlin mit allen Rechten und Pflichten. Sie sind keine Praktikant*innen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes.

Dauer und Umfang des Praktikums

Das Praktikum hat insgesamt eine Dauer von mindestens 300 Arbeitsstunden (12 LP). Diese können in Vollzeit (etwa 8 Arbeitswochen) oder in Teilzeit (mit beliebiger Zeiteinteilung) geleistet werden. Fehlzeiten wegen Krankheit oder Urlaub sind in der Regel nachzuholen.

Das Praktikum kann auch in mehreren Einzelpraktika, die zeitlich und inhaltlich nicht zusammenhängen müssen, erbracht werden. Die Gesamtdauer aller Einzelpraktika darf aber die im ersten Absatz jeweils genannte Dauer des Praktikums nicht unterschreiten.

Inhalt des Praktikums

Das Praktikum kann in fast allen Bereichen der Wirtschaft absolviert werden. Insbesondere in der Industrie, im Handel, Dienstleistungssektor sowie im öffentlichen Dienst, in Verbänden, in internationalen Institutionen und in der Wirtschaft.
Gängige Tätigkeitsbereiche mit leitenden, planenden, analysierenden, aber auch beratenden Funktionen wären auch:

  • Unternehmen (Analyse von Märkten und Branchen, strategisches Management)
  • Beratungsunternehmen
  • Regulierungs- und Kartellbehörden
  • Regionalen Planungs- und Umweltbehörden
  • Wirtschaftsverwaltungen und wirtschaftspolitischen Instanzen (Bundes- und Landesregierungen, Regierungsbezirke)
  • Gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Organisationen im nationalen oder internationalen Rahmen
  • Wirtschaftswissenschaftliche Forschungseinrichtungen

Auch fachbezogene praktische Tätigkeiten, die nicht unter Abs. 1 aufgeführt sind, können, wenn sie den Anforderungen dieser Praktikumsrichtlinien entsprechen, durch die beauftragte Person für Praktikumsangelegenheiten angerechnet werden.

Auswahl der Praktikumsstelle und Bewerbung

Die Studierenden suchen selbstständig eine geeignete Praktikumsstelle und stimmen die Praktikumsinhalte in eigener Verantwortung, diesen Richtlinien entsprechend, mit dem Unternehmen bzw. der Organisation ab. In Zweifelsfällen ist die*der Praktikumsbeauftragte oder die Studienfachberatung zu befragen.

Versicherungsinformationen

Die Technische Universität Berlin übernimmt für die Studierenden keine Versicherungen und haftet nicht für die Folgen einer Nicht- oder Unterversicherung. Der Person, die ein Praktikum absolviert, wird empfohlen, folgende Versicherungen für die Zeit des Praktikums selbstständig bzw. in Absprache mit dem Unternehmen bzw. der Organisation abzuschließen:

  • Haftpflichtversicherung (wenn der Praktikumsgeber diese nicht mit seiner Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt)
  • Unfallversicherung (wenn der Praktikumsgeber diese nicht übernimmt)
  • Krankenversicherung bzw. Auslandskrankenversicherung

Anrechnung des Praktikums

Für die Anrechnung des Praktikums nach erfolgreicher Absolvierung ist die beauftragte Person für Praktikumsangelegenheiten zuständig. Auf der Studiengangswebsite der Fakultät für den Masterstudiengang "Economics and Sustainability"  ist das Vorgehen von Seiten der*des Studierenden zur erfolgreichen Anrechnung und Verbuchung des Praktikums angegeben.

Ein Praktikum, das im Rahmen eines anderen Studiengangs geleistet wurde, kann nach inhaltlicher Prüfung durch beauftragte Person für Praktikumsangelegenheiten angerechnet werden.

Praktikum im Ausland

Ein Praktikum im Ausland wird den Studierenden nachdrücklich empfohlen. Die Anrechnung erfolgt wie unter „Anrechnung des Praktikums“ beschrieben.

Anrechnung sonstiger Tätigkeiten

Anderweitig erbrachte Praktika und Tätigkeiten können, sofern sie den Anforderungen dieser Praktikumsrichtlinien entsprechen, anerkannt werden. Alle Fragen dazu können Sie an help(at)wm.tu-berlin.de stellen.

Für die Anrechnung ist eine Praktikumsbestätigung und der 5-seitige Praktikumsbericht bei der beauftragten Person für Praktikumsangelegenheiten vorzulegen. Die notwendigen Unterlagen sind an folgende E-Mail-Adresse zu adressieren: pruefungsausschuss(at)wm.tu-berlin.de.

Hinweise zum Praktikumsbericht finden Sie hier.

Kontakt für Fragen

Die aktuelle beauftragte Person für Praktikumsangelegenheiten ist hier zu finden. 

Oder Fragen direkt an: help(at)wm.tu-berlin.de

Promotion

Der Weg zum Doktortitel ist vielleicht einfacher, als Sie denken. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, an der Fakultät VII Wirtschaft und Management zu promovieren: individuell promovieren bei einem Doktorvater oder einer Doktormutter oder als Doktorand in einem strukturierten Promotionsprogramm. Studierende des MInE können sogar schon Kurse belegen und diese sowohl für den Masterabschluss als auch im Promotionsprogramm anrechnen lassen. Damit lässt sich die Promotionszeit in einem Programm wesentlich verkürzen.

Hier finden Sie alle Informationen und weiterführende Links: 

Promovieren an der TU Berlin (allgemeine Infos)

Promovieren an der Fakultät VII Wirtschaft und Management

Promotionsprogramme an der Fakultät VII

 

 

FAQ

Formales

Wie lang ist die Regelstudienzeit?

Die Regelstudienzeit des Masterstudiengangs Industrial Economics beträgt vier Semester. Sie ist i. d. R. für die Zahlung von Bafög oder Stipendien relevant.

StuPO und QISPOS / Angaben auf Fachgebietsseiten unterscheiden sich. Was gilt?

Generell gilt: Die StuPO (Studien- und Prüfungsordnung) ist inklusive ihrer Änderungen und Ergänzungen die rechtliche Grundlage Ihres Studienganges. StuPOs werden jedoch auf Grund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes nur in behutsamen Abständen novelliert. Darauf aufbauend gibt es jedes Semester einen aktuellen und bindenden Modulkatalog im Modultransfersystem (MTS) MOSES.

Wie kann ich mich beurlauben lassen?

Alle Informationen bezüglich Beurlaubungen finden Sie unter folgendem Link: Beurlaubung

Studium & Prüfungen

Ist der Masterstudiengangs MInE auf Englisch studierbar?

Ja, der konsequtive Masterstudiengang Industrial Economics ist komplett auch auf Englisch studierbar. Momentan ist er jedoch nicht komplett auf Deutsch studierbar, da die 4 Pflichtmodule nur auf Englisch angeboten werden.

Muss ich mich an den Studienverlaufsplan halten?

Nein, der Studienverlaufsplan stellt lediglich eine Empfehlung seitens der TU Berlin für Studierende dar. Zusätzlich muss zwischen den Verlaufsplänen für Vollzeit- und Teilzeitstudierende unterschieden werden.

Gibt es eine Anwesenheitspflicht?

In der Regel sind Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Übungen, Tutorien etc. nicht verpflichtend zu besuchen. Es gibt jedoch Ausnahmen, die dann in der ersten Veranstaltung oder auf der Webseite des Lehrstuhls angekündigt werden. Dabei kann es sich um Seminare handeln, bei denen die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Welche Kurse darf ich im freien Wahlbereich belegen?

Im freien Wahlbereich dürfen generell alle Module aus dem Angebot der TU Berlin sowie anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes  ausgewählt werden, die nicht bereits in den Pflicht- oder Wahlpflichtbereich eingebracht wurden. Module im freien Wahlbereich müssen Sie immer persönlich vor der Prüfung im Referat Prüfungen anmelden. Es gelten dieselben Regeln zur Wiederholung von Prüfungen wie für alle anderen Module. Bitte beachten Sie aber auch, dass es vorteilhaft sein kann, einen Teil des freien Wahlbereichs noch offen zu haben, wenn man Kurse im Rahmen eines Auslandsstudiums belegen und diese auch unter ihrem Titel im Zeugnis aufführen möchte.

Muss ich eine nicht bestandene Prüfung wiederholen bis ich sie bestanden habe?

Grundsätzlich gilt, dass man drei Versuche hat um ein Modul zu bestehen, andernfalls wird man exmatrikuliert. Module aus dem Wahl- und Wahlpflichtbereich können durch andere Module ersetzt werden, solange sie nicht endgültig nicht bestanden wurden.

Gemäß BerlHG § 30 Abs. 4 erhalten Studierende durch Teilnahme an einer Studienfachberatung je Modul einen weiteren, über die Regelungen der AllgStuPO hinausgehenden Prüfungsversuch. Das heißt, dass neben den bestehenden drei Versuchen, eine Modulprüfung erfolgreich abzulegen, ein weiterer vierter Versuch hinzu kommen kann, wenn man sich einer Studienfachberatung unterzieht. 

Voraussetzungen und Fristen für den 4. Prüfungsversuch findet man hier.

Kann ich ein Modul im Pflicht- oder Wahlpflichtbereich belegen, das nicht im Modulkatalog des Bereiches enthalten ist?

Dies ist nicht ohne weiteres möglich. In begründeten Ausnahmefällen können Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen. Ein Anspruch besteht jedoch nicht.

Welche Sprachkurse kann ich in mein Studium einbringen?

Sie haben sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang die Möglichkeit, alle Sprachkurse der ZEMS oder anderer Institutionen, die ECTS-Punkte vergeben können, im freien Wahlbereich einzubringen.

Wie melde ich Klausuren an?

Klausuren werden in Pflicht- und Wahlpflichtfächern im Regelfall online über QISPOS angemeldet. Es kann jedoch, je nach Modul, Abweichungen geben, die von dem entsprechenden Fachgebiet dann kommuniziert werden.

Klausuren, die in den freien Wahlbereich eingebracht werden, müssen über das Referat Prüfungen angemeldet werden.

Kann ich Klausuren nachbessern?

Die Möglichkeit der Nachbesserung einer bestandenen Prüfung existiert grundsätzlich nicht. Die Prüferin oder der Prüfer kann jedoch nach Ablauf einer Woche für nicht bestandene schriftliche Prüfungen eine mündliche Nachprüfung anbieten, der zusätzlich für einen bestimmten Kandidatenkreis beschränkt sein kann. Ein Anspruch auf eine Nachprüfung besteht nicht. Wird sie bestanden, lautet das Urteil „ausreichend (4,0)“.

Ich habe vergessen, mich vor der Prüfung ordnungsgemäß anzumelden. Kann ich das Modul trotzdem noch einbringen?

Nein, dies ist ohne Ausnahme nicht möglich. Haben Sie vergessen, ein Modul fristgerecht anzumelden und die Prüfung bereits (auch in Teilen) abgelegt, so müssen Sie das gesamte Modul erneut belegen.

Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Was sind die Konsequenzen?

Eine nicht bestandene Prüfung muss wiederholt werden. 

Insgesamt haben Sie für jede Prüfung im Bachelor- und Masterstudiengang drei Versuche. Bestehen Sie die Prüfung zum dritten Mal nicht, so haben Sie die Prüfung endgültig nicht bestanden und werden exmatrikuliert. Sie können dann in keinem deutschen Studiengang mehr studieren, der das endgültig nicht bestandene Modul im Pflichtbereich enthält. Bitte beachten Sie, dass an anderen Hochschulen Abweichungen von dieser Regelung auftreten können, z. B. eine Ausweitung auf den Wahlpflichtbereich.

Gemäß BerlHG § 30 Abs. 4 erhalten Studierende durch Teilnahme an einer Studienfachberatung je Modul einen weiteren, über die Regelungen der AllgStuPO hinausgehenden Prüfungsversuch. Das heißt, dass neben den bestehenden drei Versuchen, eine Modulprüfung erfolgreich abzulegen, ein weiterer vierter Versuch hinzu kommen kann, wenn man sich einer Studienfachberatung unterzieht. 

Voraussetzungen und Fristen für den 4. Prüfungsversuch findet man hier.

Wie funktioniert eine Wiederholungsprüfung?

Die erste Wiederholungsprüfung findet in der Prüfungsform der Erstprüfung statt. Sie melden sich genau wie zum ersten Prüfungsversuch an.

Die zweite Wiederholungsprüfung (dritter Prüfungsversuch) erfolgt in der Regel mündlich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Prüfungsform zu ändern. Ein Antrag an den Prüfungsausschuss ist hierfür notwendig. Die Anmeldung zur zweiten Wiederholungsprüfung kann ausschließlich persönlich im Referat Prüfungen erfolgen. Dabei ist die gewünschte Prüfungsform anzugeben. Wenn Sie sich mündlich prüfen lassen wollen, sollten Sie unbedingt vor der Anmeldung im Referat Prüfungen den oder die zuständige/n Prüfer/in darüber informieren.

Muss ich ein einmal angemeldetes Modul auch abschließen oder kann ich es durch ein anderes ersetzen, wenn es mir nicht mehr gefällt?

Sie können sich von angemeldeten Prüfungen innerhalb der gesetzten Fristen jederzeit wieder abmelden. Sobald Sie jedoch die erste Prüfungsleistung erbracht haben, ist ein Wechsel des Moduls nicht mehr möglich. Haben Sie also eine Klausur nicht bestanden oder das erste Prüfungselement einer Portfolioprüfung erbracht, so müssen Sie das Modul auch zu Ende bringen. Das gilt auch für Zusatzmodule. Im Wahlpflichtbereich kann ein Modul ersetzt werden, solange das Modul endgültig nicht bestanden wurde.

Kann ich Module belegen, die nicht Bestandteil meines Studiums sind?

Zusätzlich zu den vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen können Sie jederzeit Zusatzmodule im Umfang von maximal 60 LP belegen, um weitergehende Qualifikationen zu erlangen. Auf Antrag an das Referat Prüfungen werden diese auf Ihrem Abschlusszeugnis aufgeführt. Die Eintragung erfolgt dabei grundsätzlich mit der erreichten Note.

Die Anmeldung erfolgt persönlich im Referat Prüfungen. Dort können Sie Zusatzmodule - anders als reguläre Module - auch jederzeit wieder abmelden. Einmal belegte Zusatzmodule werden jedoch auf den Notenbescheinigungen dokumentiert bis das Studium beendet ist. Allerdings führt die Note 5,0 bzw. ein Fristversäumnis nicht zur Exmatrikulation

Kann ich Module anrechnen lassen, auch wenn ich nicht mehr genügend freie LP für das Modul in dem entsprechenden Bereich habe?

Ja, dies ist einmalig, d. h. mit einem Modul möglich. Die Note des Bereichs errechnet sich in diesem Fall als Mittel aus allen belegten Modulen. Diese Teilnote geht dann aber nur mit der für den Bereich vorgesehenen Anzahl von LP in den Abschlussschnitt ein. Die Note ist also nicht verloren, die Leistungspunkt erscheinen auch alle auf dem Zeugnis. Sie haben dann lediglich einen Masterabschluss mit mehr als 120 LP. Die Anmeldung erfolgt analog zu anderen Modulen.

Bewerbung & Zulassung

Wo bekomme ich Hilfe für alle Fragen zu Bewerbung und Immatrikulation?

Generell ist nicht die Studienfachberatung, sondern das Referat IA (Zulassung und Immatrikulation) für alle Themen rund um Bewerbung und Immatrikulation zuständig. Einen ausführlichen Fragenkatalog und die Auswahlgrenzen der letzten Jahre finden Sie hier.

Wie sind die Bewerbungsfristen?

Es gelten unterschiedliche Fristen für den Bachelor- und Masterstudiengang. Die Fristen sind Ausschlussfristen und gelten auch für Altabiturienten. Eine Zulassung außerhalb des regulären Zulassungsverfahrens ist daher nicht möglich. Genauere Informationen finden Sie hier

Kann ich mich auch schon vor Abschluss des Bachelors für den Master bewerben?

Ja, Sie können sich bereits vor Abschluss des Bachelorstudiums bewerben, wenn Sie mindestens 150 LP/ECTS nachweisen können. Diese Regelung ist für eine Bewerbung im 6. Bachelorsemester gedacht, da bei Bewerbungsschluss meist noch nicht alle Leistungen vorliegen. Module im Bachelorstudium, die sich über zwei Semester erstrecken, können anteilig der schon erbrachten Leistungen mit einer Bestätigung des Lehrstuhls eingerechnet werden. Leider können keine weiteren Ausnahmen gemacht werden.

Wie sind die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für den MInE?

Für den Zugang zum Masterstudiengang Industrial Economics müssen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem Studiengang der Volkswirtschaftslehre bzw. Economics oder einem fachlich nahestehenden Studiengang nachweisen.

Ein Studiengang steht fachlich nahe, wenn er folgende fachliche Anteile enthält:

  • mindestens 18 Leistungspunkte aus dem Bereich „Quantitative Methoden“ (z. B. Mathematik, Statistik, Ökonometrie)
  • mindestens 18 Leistungspunkte aus dem Bereich „Mikroökonomik“ (z. B. Spieltheorie, Mikroökonomie, Industrieökonomik)

Im Masterstudiengang Industrial Economics ist die Unterrichtssprache Deutsch. Wenn Sie sich mit ausländischen Bildungsnachweisen bewerben, müssen Sie daher Deutschkenntnisse auf einem bestimmten Niveau nachweisen.

Da einige Lehrveranstaltungen/Module, insbesondere die Pflichtmodule, auch auf Englisch angeboten werden, sind Englischkenntnisse Voraussetzung und auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder einem gleichwertigen Niveau nachzuweisen.

Unter den Studienplatzbewerber*innen, die die oben genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wird neben der Gewichtung der Abschlussnote des vorangegangenen Studiums eine Rangliste mit inhaltlichen Kriterien erstellt. In dieser werden bis zu 100 Punkte gemäß der folgenden Regelung vergeben:

  • 40 Punkte für Kenntnisse im Bereich Quantitative Methoden (z. B. Mathematik, Statistik, Ökonometrie) im Umfang von mindestens 24 Leistungspunkten oder 60 Punkte für Kenntnisse im Bereich „Quantitative Methoden“ (z. B. Mathematik, Statistik, Ökonometrie) im Umfang von mindestens 30 Leistungspunkten.
  • 40 Punkte für Kenntnisse im Bereich „Mikroökonomik“ (z. B. Spieltheorie, Mikroökonomie, Industrieökonomik) im Umfang von mindestens 24 Leistungspunkten.

Die Belegung passgenauer Fächer im Bachelorstudium erleichtert Ihnen den Einstieg ins Masterstudium, ist aber keine formale Zugangsvoraussetzung.

Die rechtsverbindlichen Regelungen finden Sie in der ZZO (Zugangs- und Zulassungsordnung) des MInE. (siehe Link oben)

Kann ich mich in ein höheres Fachsemester einstufen lassen?

Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist grundsätzlich möglich, wenn man bereits Studienleistungen erbracht hat. Geprüft wird hierbei ebenfalls, ob bereits Module endgültig nicht bestanden wurden und ob dies ggf. ein Hindernis zur Aufnahme des neuen Studiums darstellt.

Es werden nur Plätze in höheren Fachsemestern frei, wenn sich Studierende aus dem jeweiligen Fachsemester in dem der Bewerbung vorausgehenden Semester exmatrikuliert haben und durch die Exmatrikulation die ausgewiesene Kapazitätsgrenze unterschritten wird.

Auslandsstudium

Wie funktioniert das Auslandsstudium und wann sollte ich mich bewerben?

Die TU Berlin unterhält mehr als 300 Kooperationen mit ausländischen Universitäten. Auslandssemester werden in der Regel im zweiten oder dritten Fachsemester des Masterstudiengangs empfohlen. In der Regel laufen die Bewerbungsfristen knapp ein Jahr vor Beginn des Auslandsstudiums aus. Daher ist eine frühzeitige Planung notwendig. Häufig können Auslandssemester nur zu bestimmten Terminen begonnen werden. Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie im Referat "Internationales" an der Fakultät VII Wirtschaft und Management.

Masterarbeit

Was muss ich ganz allgemein zur Masterarbeit wissen?

Die Masterarbeit ist Teil der Masterprüfung und geht mit einem Gewicht von 30 LP in die Gesamtnote ein. 

Das Thema der Masterarbeit muss in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Master-Studiengang MInE stehen. Sofern die Masterarbeit von einer nicht der Fakultät VII „Wirtschaft & Management“ angehörenden Person betreut werden soll, ist hierfür ein formloser Antrag zu beim Prüfungsausschuss zu stellen.

Weitere, wichtige Information zur Erstellung der Masterarbeit können Sie der für Sie geltenden Prüfungsordnung entnehmen. 

Bei der Suche eines Themas und/oder eines Betreuers oder einer Betreuerin für die Masterarbeit, kann die Abschlussarbeiten - Börse der Fakultät VII erste Anlaufstelle sein, wie auch die einzelnen Webauftritte der Fachgebiete. Eine Übersicht der Fachgebiete der Fakultät VII finden Sie hier.

Gibt es Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit MInE?

Ja, Sie müssen Module im Umfang von mindestens 48 LP erfolgreich absolviert haben. 

Wie bekomme ich ein Thema für meine Abschlussarbeit?

Für die Themenwahl gibt es generell zwei Wege: Einerseits können Sie mit einem eigenen Themenvorschlag gezielt auf Fachgebiete zugehen. Andererseits vergeben einige Fachgebiete Themen für Abschlussarbeiten. Entsprechende Informationen hierzu finden Sie auf dieser Website.

Voraussetzung für die Zulassung eines Themas ist der thematische Zusammenhang mit den zentralen Themenbereichen des Studiums sowie die erfolgreiche Erbringung von Modulen mit insgesamt mindestens 48 LP.

Wie melde ich eine Abschlussarbeit an und was muss ich dabei beachten?

Abschlussarbeiten melden Sie persönlich im Referat Prüfungen an. Dazu beantragen Sie ein Thema mit dem vorgesehenen Formular. Nach einer ersten Prüfung durch das Referat Prüfungen wird die Anmeldung an den betreuenden Lehrstuhl weiter gereicht, der das Thema einträgt. Sie erhalten die Bestätigung der Anmeldung inklusive dem festgelegten Abgabetermin mit der Post.

In der Regel sind drei fest gebundene Exemplare einzureichen. Es ist auch eine Abgabe beim Pförtner des Hauptgebäudes oder im Campus Center möglich. Lassen Sie sich die Abgabe immer quittieren.

Kann ich eine Abschlussarbeit auch im Ausland oder in einem Unternehmen schreiben?

Ja, das ist möglich. Diese Abschlussarbeiten erfordern jedoch ebenso die Betreuung durch eine Prüferin oder einen Prüfer der TU Berlin. Bitte stimmen Sie sich vorab unbedingt mit dem Prüfungsausschuss ab.

Kann ich eine Abschlussarbeit in einem Urlaubssemester anmelden und/oder abgeben?

Abschlussarbeiten (Studien-, Diplom-, Bachelor- und Masterarbeit) können während einer Beurlaubung angemeldet und abgegeben werden. Die Fachsemesterzahl erhöht sich hierdurch trotzdem.

Kann ich die Bearbeitungszeit meiner Abschlussarbeit verlängern?

Sollten Sie Ihre Arbeit nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit fertigstellen können, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss stellen. Dies ist jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Sprechstunden

Ich finde hier keine Antwort auf meine Fragen, was kann ich tun?

Sie können sich mit Ihren Fragen gerne persönlich oder per E-Mail an die Studienfachberatung wenden. Alle Kontaktdaten sowie Sprechstunden finden Sie hier

Sonstiges

Ich möchte mich für ein Stipendium/Praktikum/… bewerben und benötige einen Nachweis über meine relative ECTS-Note („Beste x %“).

Eine Bescheinigung über Ihre relative Note erhalten Sie im Referat Prüfungen. Um die Wartezeit zu verringern, kann die Bescheinigung auch per E-Mail an das Prüfungsteam angefragt und im Campus Center abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Bescheinigung nur mit Bezug auf Ihre finale Abschlussnote nach Abschluss des Studiums erstellt werden kann. Im laufenden Studium ist die Erstellung einer Bescheinigung nicht möglich. Für eine Bescheinigung über die relative Note in einer einzelnen Prüfung wenden Sie sich daher bitte an die oder den zuständige(n) Modulverantwortliche(n).

Vernetzen

Noch Fragen offen? Oder Sie möchten andere Studierende Ihres Studiengangs kennenlernen? Hier kommen Sie zur ISIS-Plattform des MInE mit Diskussionsforen, Informationen und Vernetzungsmöglichkeiten.